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Was ist Rehasport bzw. Rehabilitationssport?

Was ist Rehasport bzw. Rehabilitationssport?

Rehabilitationssport (Kurzform: Rehasport) wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf den Menschen ein. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt. Diese gesetzlich definierte Leistung bietet der Rehasportverein Rehaktiv e.V. als Mitglied des BSNW, allen Menschen mit körperlichen Defiziten, in Gruppen an.

Die Qualität wird durch die qualifizierte Übungsleiterin / den qualifizierten Übungsleiter sichergestellt, die Art und Intensität des Rehasports anhand Ihrer Verordnung in enger Abstimmung miteinander festlegen.

Rehasport dient ebenfalls dazu , die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit zu stärken und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben zu motivieren.

Ziele Rehasport

Ziel ist es die Kraft, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit zu verbessern und Schwachstellen entgegenzuwirken.
Rehasport richtet sich somit an Menschen, unabhängig vom Alter, die Probleme haben mit:

  • Muskeln
  • Sehnen
  • Bändern
  • Knochen
  • Wirbelsäule
  • Gelenken
  • muskuläre Dysbalancen
  • muskuläre Verspannungen

Unsere speziell ausgebildeten Rehatrainer widmen sich diesen verschiedenen Problembereichen und decken diese durch vielseitige Übungen und Trainingsmethoden ab.

Weitere Informationen

Verordnung und Finanzierung des Reha-Sports

Reha-Sport wird von Arzt oder Ärztin verordnet und von den Rehabilitationsträgern zeitlich begrenzt als Pflicht-Leistung finanziert. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungseinheiten à mindestens 45 Minuten in höchstens 18 Monaten. In Herzgruppen erstreckt sich die Regelverordnung auf 90 Übungsstunden in 24 Monaten bei einer Dauer von mindestens 60 Minuten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Reha-Sport ist im Allgemeinen auf bis zu zwei höchstens drei Übungsveranstaltungen je Woche festgelegt. Maßgeblich für eine angemessene Verordnungsdauer sind die Verhältnisse des Einzelfalls, daher gelten die oben genannten Angaben als Richtwerte. Reha-Sport soll in erster Linie „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Reha-Sport ist daher nicht als Dauerleistung angelegt, sondern soll dahin führen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen. Aus medizinischen Gründen kann der Reha-Sport auch über einen längeren Zeitraum verordnet werden.

Beim Vorliegen einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung kann gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport angezeigt ist und empfohlen wird. Sollte dies der Fall sein, stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt.

Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Rehabilitationsträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.

Quelle: www.einfach-teilhaben.de

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Als Mitglied des Behinderten-Sportverbandes NRW sind wir Anbieter von ambulantem Rehabilitationssport zur Wiedergewinnung der Gesundheit und körperlichen Leistungsfähigkeit. Wir bieten so genannte Rehasport-Kurse an, die von Ihrem Arzt verschrieben werden.

Kontakt

Rehaktiv e.V. 
Am Baumberg 10, 58802 Balve
Tel. 02375-9391722
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